Corona-Regeln in Bayern
Neue Corona-Regeln seit 01.05.2022
- Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen.
(Abstand, Maske, Hygienekonzepte) - FFP2-Maskenpflicht bleibt in medizinischen, Pflege-, Behinderten-, Obdachlosen- und Flüchtlings-Einrichtungen sowie im öfftl. Personennahverkehr.
(Für Kinder unter 16 Jahren: medizinische Maske; unter 6 Jahren: keine Maske nötig) - Testpflicht für Besucher/Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Justizvollzugsanstalten